Kategorie Archive: Allgemein

Barrierefreies Bauen

  • Von Gina Doormann
  • Veröffentlicht 25. November 2015
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Architekten entwerfen nicht einfach Häuser – mit den von ihnen geplanten Bauten gestalten sie unsere Umwelt und leisten so einen Beitrag zur Gesellschaft. Die Stadt wird mehr und mehr als eine Erweiterung der eigenen Wohnung wahrgenommen. Dieses Empfinden unterstreicht die Bedeutung der sinnvollen und angenehmen Gestaltung des städtischen Raums. Architekten, die bei der Planung umsichtig vorgehen, und Grundlagen beachten, die barrierefreies Bauen vorgibt, beachten hierbei die Bedürfnisse aller „Bewohner“. So erleichtern angepasste horizontale sowie vertikale Erschließungskonzepte mobilitätseingeschränkten Personen die Teilhabe am öffentlichen Raum erheblich.

Neben dem Anpassen des öffentlichen Raums ist Barrierefreiheit natürlich auch im privaten Wohnbereich ein großes Thema. Nicht nur der demografische Wandel mit seiner alternden Gesellschaft gibt Anlass zum Umdenken: Bereits 2013 lebten laut Statistischem Bundesamt rund 7,5 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland. Etwa ein Drittel der Schwerbehinderten gehörten zur Altersgruppe der über 75-Jährigen.

Barrierefreies Bauen erleichtert die Teilhabe an der Gesellschaft

Was auch immer der Grund für die Einschränkungen sein mag – Jeder hat das Recht, so selbstbestimmt wie möglich zu wohnen und an der Gesellschaft teilzuhaben. Das sieht auch der Gesetzgeber so und hat die Grundlagen für Barrierefreies Bauen detailliert geregelt. Sozialrecht, Baurecht und nicht zuletzt das Grundgesetz legen die Anforderungen des barrierefreien Bauens fest.

[Bild: Pärchen Hand in Hand Rollstuhlfahrerin und Fußgänger, fotolia.de #82014130 | BU: Teilhabe an der Gesellschaft]

Die Grundlagen für das barrierefreie Bauen basieren auf Artikel 3, Abs. 3, Satz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland:

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Eine Definition von Barrierefreiheit liefert das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen in Artikel 4:

Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

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Modulhäuser – besser als ihr Ruf?

In der aktuellen Zeit wächst der Bedarf an schnell zu errichtenden, günstigen Wohnmöglichkeiten zusehends. Zahlreiche Menschen kommen zu uns und benötigen Unterkünfte. Daher wird weniger der Ruf nach anspruchsvoller Architektur laut als der nach praktischer. Die Zahlen sprechen für sich: Gemäß dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat sich die Anzahl der Asylanträge in Deutschland im Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt. Zieht man allein den Monat August 2015 heran, in dem 33.447 Erstanträge auf Asyl gestellt wurden, so zeigt sich zum August des Vorjahres eine Steigerung um 120,9 Prozent.

In den wärmeren Sommermonaten konnten Zelte noch als Notlösung dienen. Im Winter hingegen sind feste Unterkünfte zwingend erforderlich. Sofern Bauflächen hierfür gefunden werden, ist schnelles Handeln gefragt. Wohnraum, der ein Mindestmaß an Anforderungen erfüllt, lässt sich in kurzer Zeit mit Modulhäusern schaffen.

Was ist ein Modulhaus?

Das Denken an Modulhäuser ruft nach wie vor die Assoziation mit Übersee-Containern hervor. Diese sind zwar in der Tat Bestandteil für die ein- oder andere Variante eines modularen Heims. Dennoch werden – vor allem in der aktuellen Situation – zunehmend Stimmen laut, die betont Abstand fordern zu den Waren-Containern. Menschen, die eine Flucht hinter sich und den Verlust ihrer Heimat zu beklagen haben, wünschen sich neue Wurzeln anstatt einer Unterkunft, deren Bestimmungs- und Daseinszweck die Logistik und somit eine Form der Heimatlosigkeit ist.

Um die Definition eines Modulhauses als ein Zuhause zu betonen, sei hier die baukonstruktive Definition von Gerald Staib zitiert:

„Als Modul bezeichnet man zum einen das Grundmaß für ein geometrisches Ordnungssystem und zum anderen ein Element, das auf Grundlage eines Ordnungsprinzips in einem System positioniert wird, z. B. Stützen, Wandtafeln, Raumzellen.“ (Gerald Staib, Autor von „Elemente und Systeme“)

Modularität meint die Aufteilung eines Ganzen in Teile. Diese können Module, Bauelemente oder Komponenten genannt werden.

"Studentenboot Zwolle". Licensed under CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

„Studentenboot Zwolle“. Licensed under CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

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Zum ersten Mal Bauherr–Die Haustechnik

  • Von Jesco Puluj
  • Veröffentlicht 20. Oktober 2015
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In unserer Reihe für Bauherren veröffentlichen wir vom ArchitektenScout regelmäßig detaillierte Artikel, die den Alltag eines unerfahrenen Bauherren erleichtern. So haben wir uns eingehend mit der Baufinanzierung beschäftigt, einen Einblick in die ersten Schritte als Bauherr gewährt und die Baufreigabe und Baurealisierung beschrieben. In unserem heutigen Artikel geht es um die Einrichtung der Haustechnik. Dabei beschäftigen wir uns mit folgenden Themen: der Mehrspartenanschluss, Kalt- und Warmwasser, Telefon/Internet/Fernsehen sowie die Elektroinstallation.

Ein wichtiger Teil des Hausbaus: die Haustechnik (Depositphotos/ginasanders)

Ein wichtiger Teil des Hausbaus: die Haustechnik (Depositphotos/ginasanders)

Der Mehrspartenanschluss

Selbst das schickste Haus ist kaum zu bewohnen wenn die Haustechnik nicht stimmt. Das bedeutet, dass jederzeit fließendes warmes Wasser verfügbar ist, dass die Elektroanschlüsse funktionieren und überall im Haus verfügbar sind, dass Telefon und Internet funktionieren und dass das Haus gut gesichert ist.

Mittlerweile Gang und Gäbe in Neubauten ist der Mehrspartenanschluss. Hierbei handelt es um einen Anschluss der meist im Keller installiert wird und alle nötigen Anschlüsse vereint: Telekommunikation, Strom, Wasser und eventuell Gas. Das Praktische hierbei ist, dass Sie die einzelnen Anschlüsse nicht selber koordinieren müssen, sondern dass das von Ihnen beauftragte Energieversorgungsunternehmen dies für Sie erledigt.

Beachten, Sie dass der Mehrspartenanschluss zwar nicht zwingend im Keller angebracht werden muss und auch keinen eigenen Technikraum benötigt—er darf aber auch in keinem Wohnraum installiert werden. Ist im Haus kein Keller vorhanden muss bereits bei der Hausplanung eine Hausanschlussnische mitbedacht werden.

Dann stellt sich noch die Frage, ob Ihnen ein Gasanschluss wichtig ist. Selbst wenn Sie sich nicht für Gas als Heizstoff entschieden haben, ist es Ihnen eventuell dennoch wichtig in der Küche einen Gasherd betreiben zu können. Diese lassen sich selbstverständlich auch mit Gasflaschen befeuern, weswegen Sie in diesem Fall auf einen Gasanschluss verzichten können. Allerdings kann es schon sein, dass Sie im Lauf der Jahre Ihre Meinung ändern und es sich demnach lohnen kann, den Gasanschluss trotzdem legen zu lassen—Sie müssen ihn schließlich nicht gleich nutzen.

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Fassaden: Trends und Entwicklung

  • Von Gina Doormann
  • Veröffentlicht 16. September 2015
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Fassaden sind notwendige Elemente der Baukonstruktion – zum einen. Zum anderen müssen sie hohen Ansprüchen gerecht werden. Die Anforderungen an Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und zugleich Wirtschaftlichkeit beeinflussen ihre Entwicklung maßgeblich. Bei allen technologisch wertvollen Attributen sind Fassaden nicht zuletzt ein Gestaltungselement, das geeignet ist, ein Gebäude zu einer Landmarke zu machen. Ein aktuelles Beispiel von gmp Architekten zeigt, wie das geht.

Im Folgenden sollen exemplarisch die auf dem DBZ-Fachforum Fassade erläuterten Trends und Materialien der Fassadengestaltung und -entwicklung vorgestellt werden. Daran anschließend wird anhand des kürzlich fertiggestellten Bürogebäudekomplexes 3Cubes von gmp dokumentiert, welche gestalterische Leistung Fassaden erbringen können.

Förderpreisträger Deutscher Fassadenpreis 2015 | © Brillux

Förderpreisträger Deutscher Fassadenpreis 2015 | © Brillux

Themen:

  • Vorgehängte, hinterlüftete Fassaden mit dem Praxisbeispiel AQUAPANEL® von Knauf
  • Aluminiumfassaden und ihr Nachhaltigkeitsaspekt am Beispiel der Hersteller Novelis und Kalzip
  • Intelligente Fassadensysteme ermöglichen gestalterische Flexibilität in der Architektur – Schüco (Parametric System)
  • Fassadengestaltung als zentrales Entwurfselement: Bürogebäudekomplex 3Cubes von gmp

Vorgehängte hinterlüftete Fassade versus Vorhangfassade

Die mit einer Luftschicht zwischen gedämmtem Bauwerk und Wetterhaut ausgestattete vorgehängte hinterlüftete Fassade ist weit verbreitet. Neben Industrie- und Bürobauten findet sie zunehmend Verwendung an Wohnimmobilien. Nicht zu verwechseln ist eine vorgehängte hinterlüftete Fassade (VHF) mit einer Vorhangfassade oder Vorhangwand: VHF sind hinterlüftet, Vorhangfassaden nicht. Zudem ist eine vorgehängte hinterlüftete Fassade eine Kaltfassade, die keine wärmedämmende Funktion besitzt. Die einschaligen Vorhangfassaden hingegen sind sogenannte Warmfassaden. Ihre einschalige Konstruktion muss sowohl Witterungs- als auch Wärmeschutz gewährleisten. Beispiele für Vorhangfassaden sind Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) oder Sandwichpaneele.

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Energetische Sanierung von Baudenkmalen

Baudenkmale sind Zeugen der Geschichte. Sie prägen das Gesicht unserer Städte und ihre Dauerhaftigkeit versetzt uns in Erstaunen. Die vom Zahn der Zeit gebogenen Linien und das uralte Holzfachwerk besitzen ganz besonderen Charme. Doch sentimentale Anmutung hin oder her: Wohnen möchte kaum jemand in einem Gebäude, das energetisch so wenig auf der Höhe der Zeit ist. Fenster mit Einfachverglasung oder ungedämmte Gebäudehüllen machen Denkmale als Wohnraum inakzeptabel. Neben dem mangelnden Komfort ist ein so großer Energieverlust schlichtweg teuer.

Baudenkmal Frechen | CC | © Tohma

Baudenkmal Frechen | Wikimedia Commons | © Tohma

Doch mit dem Abriss von Baudenkmalen ginge ein Stück Geschichte unwiederbringlich verloren. Um diesen Schritt zu vermeiden, engagieren sich Initiativen, die den Erhalt und die energetische Sanierung der alten Gebäude verfolgen. Zudem haben sich sowohl einige Architekten als auch Immobilienunternehmen auf den Sektor „Baudenkmal“ spezialisiert. Dass der Erhalt von Baudenkmalen von großem öffentlichen Interesse ist, belegt auch die besondere Fördermöglichkeit der KfW für ihre energetische Sanierung.

Was ist ein Baudenkmal?

Welches Gebäude als Baudenkmal gilt, ist in Gesetzestexten festgehalten. Die Denkmalschutzgesetze der Länder definieren Baudenkmale als Immobilien, an deren Erhalt ein öffentliches Interesse besteht. Dieses Interesse kann aufgrund architektonischer Merkmale gegeben sein, aber auch aus historischen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Gründen. Wenn die zuständige Denkmalbehörde dieses Interesse feststellt, stellt sie das betreffende Baudenkmal unter Denkmalschutz. Dieser dient der dauerhaften Erhaltung des betreffenden Denkmals. (vgl. §2 Abs. 1 DSchG)

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Zum ersten Mal Bauherr—Baufreigabe und Baurealisierung

  • Von Jesco Puluj
  • Veröffentlicht 18. August 2015
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Wichtig für den Bauherren: die Bauphase (depositphotos/maxxyustas)

Wichtig für den Bauherren: die Bauphase (depositphotos/maxxyustas)

In unserer Reihe für Bauherren veröffentlichen wir vom ArchitektenScout regelmäßig detaillierte Artikel, die den Alltag eines unerfahrenen Bauherren erleichtern. So haben wir uns eingehend mit der Baufinanzierung beschäftigt und einen Einblick in die ersten Schritte als Bauherr gewährt. In unserem heutigen Artikel geht es um die Planungsphase und die Umsetzung des Baus. Dabei beschäftigen wir uns mit folgenden Themen: Das öffentliche Baurecht, das Baugenehmigungsverfahren und die Umsetzung des Baus (Ausbau und Rohbau).

Das öffentliche Baurecht

Wer ein Haus bauen will, kommt nicht daran vorbei, sich von der Baubehörde eine entsprechende Genehmigung erteilen zu lassen. Deswegen wird es jeder Bauherr mit dem Städtebaurecht zu tun bekommen—vor allem mit dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Da sich das Baugesetzbuch häufig ändert, sind diese Angaben hier ohne Gewähr, aber wenn Sie mit einem Architekten zusammenarbeiten wird dieser sicherlich auf dem aktuellen Stand sein. Es lohnt sich jedoch so oder so einen Blick in das Baugesetzbuch zu werfen um ein Gefühl dafür zu bekommen, wie der Gesetzgeber den Bau von Immobilien reguliert. Es enthält sämtliche Vorschriften zur Bauleitplanung, zur Nutzung und Erschließung des Grundstücks und beschäftigt sich darüber hinaus mit städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Initiativen zur Stadtentwicklung und Miet- und Pachtverhältnissen.

Das Baurecht sollten Sie im Hinterkopf haben, bevor Sie das Grundstück erstehen, auf das Sie ihr Haus bauen wollen. Schließlich darf nicht auf jedem Grundstück gebaut werden. Grundsätzlich gilt: je näher sich das Grundstück an einem Wohngebiet befindet desto wahrscheinlich ist, dass Sie dort bauen dürfen. Befindet sich das Grundstück in einem Gebiet, indem sonst nicht gebaut wird, ist es wahrscheinlich, dass es Einschränkungen gibt, ob und was dort gebaut werden darf. Deswegen ist vor dem Grundstückskauf eine Nachfrage beim Bauamt bzw. der Bauaufsichtsbehörde der Gemeinde unerlässlich.

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