Baudenkmale sind Zeugen der Geschichte. Sie prägen das Gesicht unserer Städte und ihre Dauerhaftigkeit versetzt uns in Erstaunen. Die vom Zahn der Zeit gebogenen Linien und das uralte Holzfachwerk besitzen ganz besonderen Charme. Doch sentimentale Anmutung hin oder her: Wohnen möchte kaum jemand in einem Gebäude, das energetisch so wenig auf der Höhe der Zeit ist. Fenster mit Einfachverglasung oder ungedämmte Gebäudehüllen machen Denkmale als Wohnraum inakzeptabel. Neben dem mangelnden Komfort ist ein so großer Energieverlust schlichtweg teuer.
Doch mit dem Abriss von Baudenkmalen ginge ein Stück Geschichte unwiederbringlich verloren. Um diesen Schritt zu vermeiden, engagieren sich Initiativen, die den Erhalt und die energetische Sanierung der alten Gebäude verfolgen. Zudem haben sich sowohl einige Architekten als auch Immobilienunternehmen auf den Sektor „Baudenkmal“ spezialisiert. Dass der Erhalt von Baudenkmalen von großem öffentlichen Interesse ist, belegt auch die besondere Fördermöglichkeit der KfW für ihre energetische Sanierung.
Was ist ein Baudenkmal?
Welches Gebäude als Baudenkmal gilt, ist in Gesetzestexten festgehalten. Die Denkmalschutzgesetze der Länder definieren Baudenkmale als Immobilien, an deren Erhalt ein öffentliches Interesse besteht. Dieses Interesse kann aufgrund architektonischer Merkmale gegeben sein, aber auch aus historischen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Gründen. Wenn die zuständige Denkmalbehörde dieses Interesse feststellt, stellt sie das betreffende Baudenkmal unter Denkmalschutz. Dieser dient der dauerhaften Erhaltung des betreffenden Denkmals. (vgl. §2 Abs. 1 DSchG)