Unser heutiger Artikel beschäftigt sich mit der Baugenehmigung.
Obwohl immer mehr kleinere Bauvorhaben deutschlandweit genehmigungsfrei erreichtet werden dürfen spielt eine Baugenehmigung immer noch eine zentrale Rolle im Bauwesen. Im Baugenehmigungsverfahren wird vor Baubeginn die Einhaltung bestimmter, jedoch nicht aller öffentlich-rechtlicher Vorschriften überprüft.
Die Baugenehmigung stellt damit fest, dass dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Regelungen entgegen stehen. Das Bauamt prüft hier die Zulässigkeit und die bautechnischen Vorschriften vom Brandschutz bis zur Einhaltung der Abstandsflächen. Zentraler Punkt ist natürlich auch die Einhaltung der Ziele des jeweiligen Bebauungsplans , wenn ein solcher aufgestellt wurde. Die Grundstücksauslastung durch die GRZ (Grundzahl) und GFZ (Geschossflächenzahl), die zulässige Geschossigkeit und die entsprechenden Abstandsflächen sind von einem ÖBVI Vermessungsingenieur in einem amtlichen Lageplan fest zu halten.
Die zur Erlangung einer Baugenehmigung notwendigen Unterlagen sind beispielhaft:
- Pläne des Gebäudes im Massstab 1:100 mit Grundrissen, Ansichten, Schnitten
- Amtlicher Lageplan
- statische Berechnung
- Bestätigungen zur gesichtet Müllentsorgung etc.
- Brandschutznachweis, bzw. nachweise Rettungswege / Anleiterflächen der Feuerwehr.
- gegebenenfalls Nachbarschaftszustimmungen (bei Abstandsflächenüberschreitungen oder Unterfahrungen benachbarter Gebäuden)
- Statistikbogen
- Wohnflächenberechnung
- Berechnung des Umbauten Raumes bzw. BRI
- Entwurfverfassererklärung (Muss nicht zwangsläufig Architekt sein)
- Baubeschreibung
- Einreichungsformular (Mit Unterschrift Bauherr und Entwurfsverfasser)
- und Angabe der Baukosten.
- Entwässerungsplan.
- Später sind dem Bauamt noch eine Baubeginnanzeige und eine Fertigstellungsanzeige einzureichen.