Monatsarchiv: November 2015

Barrierefreies Bauen

  • Von Gina Doormann
  • Veröffentlicht 25. November 2015
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Architekten entwerfen nicht einfach Häuser – mit den von ihnen geplanten Bauten gestalten sie unsere Umwelt und leisten so einen Beitrag zur Gesellschaft. Die Stadt wird mehr und mehr als eine Erweiterung der eigenen Wohnung wahrgenommen. Dieses Empfinden unterstreicht die Bedeutung der sinnvollen und angenehmen Gestaltung des städtischen Raums. Architekten, die bei der Planung umsichtig vorgehen, und Grundlagen beachten, die barrierefreies Bauen vorgibt, beachten hierbei die Bedürfnisse aller „Bewohner“. So erleichtern angepasste horizontale sowie vertikale Erschließungskonzepte mobilitätseingeschränkten Personen die Teilhabe am öffentlichen Raum erheblich.

Neben dem Anpassen des öffentlichen Raums ist Barrierefreiheit natürlich auch im privaten Wohnbereich ein großes Thema. Nicht nur der demografische Wandel mit seiner alternden Gesellschaft gibt Anlass zum Umdenken: Bereits 2013 lebten laut Statistischem Bundesamt rund 7,5 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland. Etwa ein Drittel der Schwerbehinderten gehörten zur Altersgruppe der über 75-Jährigen.

Barrierefreies Bauen erleichtert die Teilhabe an der Gesellschaft

Was auch immer der Grund für die Einschränkungen sein mag – Jeder hat das Recht, so selbstbestimmt wie möglich zu wohnen und an der Gesellschaft teilzuhaben. Das sieht auch der Gesetzgeber so und hat die Grundlagen für Barrierefreies Bauen detailliert geregelt. Sozialrecht, Baurecht und nicht zuletzt das Grundgesetz legen die Anforderungen des barrierefreien Bauens fest.

[Bild: Pärchen Hand in Hand Rollstuhlfahrerin und Fußgänger, fotolia.de #82014130 | BU: Teilhabe an der Gesellschaft]

Die Grundlagen für das barrierefreie Bauen basieren auf Artikel 3, Abs. 3, Satz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland:

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Eine Definition von Barrierefreiheit liefert das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen in Artikel 4:

Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

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Modulhäuser – besser als ihr Ruf?

In der aktuellen Zeit wächst der Bedarf an schnell zu errichtenden, günstigen Wohnmöglichkeiten zusehends. Zahlreiche Menschen kommen zu uns und benötigen Unterkünfte. Daher wird weniger der Ruf nach anspruchsvoller Architektur laut als der nach praktischer. Die Zahlen sprechen für sich: Gemäß dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat sich die Anzahl der Asylanträge in Deutschland im Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt. Zieht man allein den Monat August 2015 heran, in dem 33.447 Erstanträge auf Asyl gestellt wurden, so zeigt sich zum August des Vorjahres eine Steigerung um 120,9 Prozent.

In den wärmeren Sommermonaten konnten Zelte noch als Notlösung dienen. Im Winter hingegen sind feste Unterkünfte zwingend erforderlich. Sofern Bauflächen hierfür gefunden werden, ist schnelles Handeln gefragt. Wohnraum, der ein Mindestmaß an Anforderungen erfüllt, lässt sich in kurzer Zeit mit Modulhäusern schaffen.

Was ist ein Modulhaus?

Das Denken an Modulhäuser ruft nach wie vor die Assoziation mit Übersee-Containern hervor. Diese sind zwar in der Tat Bestandteil für die ein- oder andere Variante eines modularen Heims. Dennoch werden – vor allem in der aktuellen Situation – zunehmend Stimmen laut, die betont Abstand fordern zu den Waren-Containern. Menschen, die eine Flucht hinter sich und den Verlust ihrer Heimat zu beklagen haben, wünschen sich neue Wurzeln anstatt einer Unterkunft, deren Bestimmungs- und Daseinszweck die Logistik und somit eine Form der Heimatlosigkeit ist.

Um die Definition eines Modulhauses als ein Zuhause zu betonen, sei hier die baukonstruktive Definition von Gerald Staib zitiert:

„Als Modul bezeichnet man zum einen das Grundmaß für ein geometrisches Ordnungssystem und zum anderen ein Element, das auf Grundlage eines Ordnungsprinzips in einem System positioniert wird, z. B. Stützen, Wandtafeln, Raumzellen.“ (Gerald Staib, Autor von „Elemente und Systeme“)

Modularität meint die Aufteilung eines Ganzen in Teile. Diese können Module, Bauelemente oder Komponenten genannt werden.

"Studentenboot Zwolle". Licensed under CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

„Studentenboot Zwolle“. Licensed under CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

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