In unserer Reihe für Bauherren veröffentlichen wir vom ArchitektenScout regelmäßig detaillierte Artikel, die den Alltag eines unerfahrenen Bauherren erleichtern. So haben wir uns eingehend mit der Baufinanzierung beschäftigt und einen Einblick in die ersten Schritte als Bauherr gewährt. In unserem heutigen Artikel geht es um die Planungsphase und die Umsetzung des Baus. Dabei beschäftigen wir uns mit folgenden Themen: Das öffentliche Baurecht, das Baugenehmigungsverfahren und die Umsetzung des Baus (Ausbau und Rohbau).
Das öffentliche Baurecht
Wer ein Haus bauen will, kommt nicht daran vorbei, sich von der Baubehörde eine entsprechende Genehmigung erteilen zu lassen. Deswegen wird es jeder Bauherr mit dem Städtebaurecht zu tun bekommen—vor allem mit dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Da sich das Baugesetzbuch häufig ändert, sind diese Angaben hier ohne Gewähr, aber wenn Sie mit einem Architekten zusammenarbeiten wird dieser sicherlich auf dem aktuellen Stand sein. Es lohnt sich jedoch so oder so einen Blick in das Baugesetzbuch zu werfen um ein Gefühl dafür zu bekommen, wie der Gesetzgeber den Bau von Immobilien reguliert. Es enthält sämtliche Vorschriften zur Bauleitplanung, zur Nutzung und Erschließung des Grundstücks und beschäftigt sich darüber hinaus mit städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Initiativen zur Stadtentwicklung und Miet- und Pachtverhältnissen.
Das Baurecht sollten Sie im Hinterkopf haben, bevor Sie das Grundstück erstehen, auf das Sie ihr Haus bauen wollen. Schließlich darf nicht auf jedem Grundstück gebaut werden. Grundsätzlich gilt: je näher sich das Grundstück an einem Wohngebiet befindet desto wahrscheinlich ist, dass Sie dort bauen dürfen. Befindet sich das Grundstück in einem Gebiet, indem sonst nicht gebaut wird, ist es wahrscheinlich, dass es Einschränkungen gibt, ob und was dort gebaut werden darf. Deswegen ist vor dem Grundstückskauf eine Nachfrage beim Bauamt bzw. der Bauaufsichtsbehörde der Gemeinde unerlässlich.