Monatsarchiv: Februar 2015

Innenarchitekt in der Planung mit einbeziehen!

Innenarchitekt

Innenarchitekt (Foto: modul_a / Fotolia.com)

Innenarchitekten sind genauso bauvorlageberechtigt
wie Hochbau-Architekten.
Sie entwickeln Raumstrukturen von Innen heraus,
d.h.  die Vorgabe an funktionaler Gliederung von
Raumgrößen in Abhängigkeit der Funktion ergibt die
Vorgabe des Grundrisses und somit der Außenkontur
des Bauwerks.

Somit können alle technischen Anforderungen bereits
im Vorentwurf berücksichtigt werden und ein
Optimum an Funktionalität und Gestaltung erzielt
werden.

Auch im Bereich der Sanierung und Umnutzung von Gebäuden
werden alle Entwurfsansätze den Bestimmungen der LaGetSi,
Apothekenrichtline, Beherbergungsstättenverordnung…
konform behandelt.

Wir, als Innenarchitekten, werden oft erst nach der
Neubau/Umbau-Realisierung hinzugezogen.
Dadurch sind meist kostenintensive Anpassungen nötig
oder die Wunschvorstellung des Kunden kann nicht
vollständig erfüllt werden.
Das erleben wir bei Betriebsstätten, in der Gastronomie
aber auch beim privaten Bauherrn.

Daher ist es von Vorteil für den Bauherrn, alle relevanten
Funktionen im Vorfeld mit einem Innenarchitekten zu besprechen.
Gardinen, Teppiche, Tapeten… überlassen wir gern dem Raumausstatter !

von

Gestaltungsatelier KIRCHNER
Gerd Kirchner

Tel. (030) 2 82 72 74

Typische Baumängel an Neubauten

Baumängel an Neubauten

Baumängel an Neubauten

(© VRD/ fotolia.com)

Die Vorteile eines Neubaus für den Nutzer und Investor sind immens. Neueste Haustechnik, neueste technische Standards in Bezug auf: Schallschutz, Wärmeschutz etc versprechen nicht nur höheren Wohnwert, sondern auch niedrige Verbrauchskosten und Werterhalt. Dazu gibt es noch eine Gewährleistung. Aber was ist mit dem Thema : Baumängel ?

Wie andere technische Produkte ist der Innovationsgehalt und die Komplexität eines Gebäudes von heute mit denen vor 20 bis 50 Jahren nicht zu vergleichen. Die Bauaufgabe rein planerisch zu lösen bedarf der Einbeziehung verschiedenster Fachleute und Fachingenieure. Die Schnittstellen sind groß und der Teufel steckt im Detail.

Der interessierte Beobachter konnte die katastrophalen Auswirkungen einer Fehlplanung bzw. Organisation bei dem Flughafenprojekt BER deutlich erkennen. Kosten- und Bauzeitexplosion bis hin zum kompletten Projektscheitern drohen nicht nur bei Großprojekten.

Schaut man sich Neubauten heutzutage zum Zeitpunkt der Abnahme an, so wird man immer öfter ganze Aktenordner mit Mängeln finden. Die Anzahlt der gefundenen Mängel schwankt bei den Untersuchungen bei Einfamilienhäusern zwischen 15-25. Die Anzahl erscheint jedoch recht irrelevant, kommt es doch Hauptsächlich auf die Schwere des Mangels an. Ein Riss in der Rauhfasertapete oder der Farbspritzer auf der Treppe sind sicher nicht mit einem schwerwiegenden Gründungsproblem oder einer Schall/Wärmebrücke zu vergleichen. Nicht selten werden vom Bauherren zu diesem Zwecke mehrere Sachverständige zugezogen um alle Missstände zu dokumentieren. Es lohnt sich ja für diesen auch oftmals: Nicht nur hat der Bauherr ein logisches Interesse an einer mängelfreien Erstellung, sondern jeder vorhandene Mangel wird (oft mit entsprechenden Druckzuschlägen) einfach von der Handwerker- bzw. Unternehmerrechnung abgezogen. Die Ausnahme ist wirklich selten. Das ganze wiederholt sich dann kurz vor Ablauf der Gewährleistungszeit.

Baumängel, der Ordner ist schnell voll

Baumängel, der Ordner ist schnell voll

(© Marco2811/ fotolia.com)

Lassen wir bei der Betrachtung die Art von Mängeln weg die mit der Wasserwaage oder einem guten Auge als „schief“ und „uneben“ zu erkennen sind,

Abgesehen von der Tatsache, dass oft schlicht Kleinigkeiten als Mangel aufgezeigt werden sind die nachfolgenden Punkte schon bei der Planung und Bauleitung besonders sorgfältig zu berücksichtigen um Baumängel zu vermeiden :

Abdichtung des Kellers

Der Kellerbereich birgt traditionell ein hohes Mängelrisiko meist auch verbunden mit teueren Mängelbeseitigungskosten. Die Wahl der Abdichtung und die entsprechende Werkplanung setzen ein Bodengutachten voraus. Die in letzter Zeit häufig ausgeführte Bitumen-Dickbeschichtung muss genau nach Herstellervorgaben ausgeführt werden. Mängel entstehen hier häufig durch unzureichende Schichtdicke (hier Schichtdickenprotoll verlangen), mangelhaften Untergrund (zu feucht, staubig, uneben, kalt) und an dem Fußpunkt der sogenannten Hohlkehle zum Anschluss der horizontalen Bauwerksabdichtung. Schwachstellen sind in diesem Bereich naturgemäß die Durchdringung für Anschlüsse etc.

Diese Mängel lassen sich nur vermeiden, wenn man als Architekt bei der Ausführung „danebensteht“.

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Architekturfotografie, Teil 2

Der ArchitektenScout möchte Ihnen als Architekt dabei behilflich sein, gute Architekturfotos zu machen.

Architekturfoto

Architekturfoto

Architekturfotos können sachlich sein, also ein Gebäude möglichst akkurat im Foto darstellen oder sie können stattdessen ein Gebäude fotografisch interpretieren. Architekturfotos können ein Gebäude als Ganzes in seiner Umgebung darstellen oder interessante Details herausgreifen.

Die Architekturfotografie ist ein umfangreiches Gebiet und reicht von der einfachen Dokumentation des Baufortschritts über Fotos für Gutachten bis zu ausgefeilten Architekturfotos.

Entsprechend ist auch der Bedarf an Ausrüstung und Know-how je nach Aufgabe unterschiedlich.

Die eigentliche Architekturfotografie ist ein fototechnisch sehr anspruchsvolles Gebiet. Das dreidimensionale Gebäude in die 2 Dimensionen eines Fotos zu übersetzen, bedeutet, soweit man nicht lediglich eine ebenfalls zweidimensionale Fassade fotografiert, dass man auf die Perspektive, perspektivische Verjüngung und auch bei der Fassade auf stürzende Linien achten muss. Bei starken Weitwinkelobjektiven geht es zusätzlich auch noch um tonnenförmige Verzeichnungen.

 

Architekturfoto Gewölbe

Architekturfoto Gewölbe

Bei Fotos für Gutachten wiederum geht es darum, einen Schaden am besten so zu dokumentieren, dass er dem Betrachter auch ohne weitere Erklärung sofort ersichtlich ist. Das ist weniger eine Frage der Fototechnik als vielmehr eine Frage des Lichts.

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Klinkerfassaden, gelungene Beispiele Teil 1

„Hamburg steht für Rotklinker wie New York für Hochhäuser

Die Hansestadt an Alster und Elbe hat neben dem Michel, der Reeperbahn und jüngst der Elbphilharmonie noch weiteres Bauliches zu bieten, das ihr Gesicht nachhaltig prägt. Hamburg ist bekannt für seine im Stadtbild allgegenwärtigen Klinkerfassaden, bei denen der Rotklinker deutlich den ebenfalls vorkommenden Gelbklinker dominiert. Von einfachen Wohnhäusern bis zu Museen mit aufwendigen Fassadendetails begann der Klinker ab 1909 unter Baudirektor Fritz Schumacher seinen Siegeszug. In dieser Zeit entstanden zum Beispiel das Tropeninstitut, das Museum für Hamburgische Geschichte und das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. Ein Weggefährte Schumachers war der Architekt Gustav Oelsner, der vor allem in Altona streng kubische Bauten umsetzte. Im Gegensatz zu Schumacher, der rote Klinker bevorzugte, plante Oelsner mit gelben Ziegeln.

Ein Streifzug durch Hamburg wird Interessierte an vielfältigen Klinkerfassaden vorbeiführen – es spielt kaum eine Rolle, welche Route sie einschlagen. Dabei ist auffällig, dass diese Art der Fassadengestaltung nach wie vor äußerst beliebt ist und an zahlreichen Neubauten Verwendung findet. Sehr häufig greift das neu Gebaute die bestehende Fassadenoptik auf und sorgt so für das Fortbestehen des typischen Hamburger Stadtbildes.

Klinker stehen jedoch nicht nur für die Hansestadt, sondern sie repräsentieren oftmals das beispielhafte Beherrschen des Maurer-Handwerks, wie einige der folgenden Fassaden zeigen werden.

Dem Glauben Raum geben – Ökumenisches Forum HafenCity

Ökumenisches Forum Hafencity

Ökumenisches Forum Hafencity

Das siebenstöckige Gebäude in der HafenCity nutzt den traditionsreichen Klinker für eine moderne Interpretation der Ehrerbietung vor dem Glauben. Die Fassade weicht an den betreffenden Stellen zurück, um scheinbar den religiösen Elementen Kreuz und Kirchenglocke Raum zu geben. Das aus dunkleren Klinkern gemauerte Kreuz besitzt als Antagonisten auf der Rückseite des Gebäudes eine konvexe Ausbildung. Die weichen Rundungen der Fassade entstehen durch präzise gesetzte Klinker. Durch den leichten Versatz der einzelnen Steine zueinander wird ein beeindruckender Effekt erzielt, der zum Verharren und genauen Hinschauen verleitet.

Ökumenisches Forum Hafencity im Detail

Ökumenisches Forum Hafencity im Detail

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Social Media Grundlagen für Architekten

Social Media

Wirrwarr und Chance zugleich: Social Media (Foto: evellean / depositphotos.com)

Social Media ist aus den Marketing-Kampagnen vieler Unternehmen nicht mehr wegzudenken und auch immer mehr Selbstständige und Kleinunternehmen entdecken Facebook & Co für sich. Doch inwiefern können selbständigen Architekten und Architektenbüros Social Media nutzen um Kunden zu gewinnen und in der Öffentlichkeit präsent zu werden? Und ist es überhaupt die Mühe wert? Wir vom ArchitektenScout stehen Rede und Antwort.

Warum Social Media?

Was ist Social Media überhaupt? Um es kurz zu machen: Bei Social Media handelt es sich um Online-Dienste, die das Netzwerken erleichtern. Das bedeutet, dass Social Media zunächst gar nicht als Marketing-Instrument gedacht war, es sollte lediglich die Kommunikation unter Freundeskreisen im Internet erleichtern.

Inzwischen ist Social Media für viele Firmen jedoch unerlässlich geworden um potentielle Kunden anzusprechen und auf dem Markt präsent zu sein. Dies ist besonders für diejenigen Firmen wichtig, deren Zielgruppe internetaffin ist und nicht mehr so leicht mit den traditionellen Werbemitteln wie Print und TV zu erreichen ist.

Die Frage für Sie als Architekt ist demnach: Lohnt sich Social Media überhaupt für Ihre Branche? Um diese Frage zu beantworten, möchte ich zunächst klarstellen, dass Social Media nicht nur als Werbemittel relevant ist sondern auch zur Kontaktpflege dient. Das bedeutet, dass womöglich nicht alle Vorteile von Social Media für Sie relevant oder der Mühe wert sind, aber dass Sie auf jeden Fall von den verfügbaren Diensten profitieren können. Schauen wir uns mal die beiden Nutzungsmöglichkeiten genauer an:

Social Media als Kontaktpflege

Als Architekt kommen Sie im Laufe Ihrer Karriere viel rum und dementsprechend auch mit vielen Leuten in Kontakt, von denen einige Jahre später als Auftraggeber oder Kooperationspartner relevant sein könnten. Im Zeitalter vor Social Media wurden solche Kontakte mittels Visitenkarten gepflegt und dann auch dementsprechend schnell vergessen. Wie soll ein potentieller Auftraggeber sich denn auch Jahre später noch an Sie erinnern, wenn Ihre Visitenkarte bei ihm im Schreibtisch verstaubt? Dank Social Media ist dieses Problem Vergangenheit, wie ich Ihnen anhand eines Beispiels verdeutlichen werde:

Mal angenommen Sie sind Mitglied in einem Business-Netzwerk wie LinkedIn, in welchem Sie sich und Ihr Expertise online präsentieren. Nun sind Sie auf einer Messe in Ihrer Branche zu Gast (z.B eine Messe zum Thema Solarenergie) und treffen einen Bauherren, der für seine solaren Bauprojekte immer wieder Architekten und Ingenieure braucht. Da er auch auf LinkedIn vertreten ist, vernetzen Sie sich mit ihm online und schreiben ihm auf dem Portal kurz nach dem Messebesuch noch eine kurze Nachricht, zusammen mit einem Online-Artikel, der interessant für ihn sein könnte. Dadurch, dass Sie Ihr Online-Profil regelmäßig updaten, sieht der Bauherr sogleich, wie aktiv Sie in Ihrem Beruf sind, durch die Updates erscheint Ihr Profil nämlich in seinem Newsfeed. Dadurch geraten Sie nicht in Vergessenheit und erhöhen die Wahrscheinlichkeit immens, dass er sich an Sie wendet, sobald er einen Auftrag hat.

Social Media Dienste sind zudem sehr hilfreich um einen Überblick über das eigene Netzwerk zu bewahren und es zu pflegen. So können Sie mit ehemaligen Kunden in Kontakt bleiben, sich nach ihrem Befinden erkunden und schnell herausfinden, wenn ein neues Bauprojekt bevorsteht, für das Sie sich potentiell bewerben könnten

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Architektenkammer: Freud oder leider Pflicht? – Eine Umfrage

Architektenkammer : "Freud oder Leid?"

Architektenkammer: „Freud oder Leid?“ (Foto: Reimer – Pixelvario – Fotolia.com)

Jeder Architekt ist Pflichtmitglied der Architektenkammer seines Bundeslandes, ob er nun will oder nicht. Das ist bei Freiberuflern nichts besonderes, auch Ärzte, Anwälte und Steuerberater haben keine Wahl. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts führt eine Architektenkammer staatliche Aufgaben aus und ist dem Allgemeininteresse verpflichtet.

Die dadurch entstehenden Kosten sind für Architekten nicht unwesentlich, kommt zu einem einkommensabhängigen Beitrag auch noch eine Pflichtversicherung im Versorgungswerk hinzu.

Was leistet die Architektenkammer nun für uns?

Die Leistungen lesen sich so: „Die Aufgaben der Kammern umfassen z. B. „die Baukultur, die Baukunst, das Bauwesen, den Städtebau und die Landschaftspflege zu fördern, …“[1], aber auch Aufgaben wie Weiterbildung und Vertretung der Interessen des Berufsstands. Das mittlerweile ebenfalls zu den regulären Leistungen der Länderarchitektenkammern gehörende Führen eines (Architekten-)Büroverzeichnisses ist dagegen nicht gesetzlich geregelt.“ aus Wikipedia

oder wie es bei der Architektenkammer Berlin zu lesen ist :

§ 9

Aufgaben der Architektenkammer

(1)

Aufgabe der Architektenkammer ist es,

 

1.

die Baukultur, die Baukunst, das Bauwesen, den Städtebau und die Landschaftspflege zu fördern,

2.

die Berufspflichten der Mitglieder in einer Berufsordnung festzulegen und die Erfüllung dieser Pflichten zu überwachen,

3.

die beruflichen Belange der Gesamtheit der Mitglieder zu wahren,

4.

die berufliche Aus- und Fortbildung zu fördern,

5.

Parlamente, Behörden und Gerichte in allen die Berufsaufgaben betreffenden Fragen zu unterstützen, Gutachten zu erstatten, Sachverständige namhaft zu machen und Sachverständige für Fertigstellungsbescheinigungen zu bestimmen sowie zu Entwürfen von Gesetzen und Verordnungen Stellung zu nehmen,

6.

zu grundsätzlichen Fragen der Honorare, Gebühren und Vertragsregelungen für Architekten Stellung zu nehmen,

7.

auf die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung zwischen Mitgliedern oder zwischen diesen und Dritten ergeben, hinzuwirken,

8.

bei der Regelung des Wettbewerbswesens sowie vor, während und nach einem Wettbewerb beratend mitzuwirken; der Wettbewerb ist zu registrieren. Mit der Registrierung wird bestätigt, dass die Auslobungsbedingungen den Richtlinien für Wettbewerbe entsprechen. Darüber hinaus wirkt die Kammer bei Grundsatzfragen des Vergabewesens, soweit sie Architektenleistungen betreffen, beratend mit,

9.

die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen für die Tätigkeitsbereiche der Architektinnen und Architekten sowie der Stadtplanerinnen und Stadtplaner durchzuführen,

10.

die Zusammenarbeit mit den Architektenkammern sowie mit den Berufsverbänden national wie international zu pflegen und zu fördern.

 

 

(2)

Aufgabe der Architektenkammer ist es auch, die Architektenliste, die Stadtplanerliste, das Verzeichnis der auswärtigen Architektinnen und Architekten, das Register der Berufsgesellschaften und ein Verzeichnis der von ihr öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu führen sowie die für die Berufsausübungen notwendigen Bescheinigungen zu erteilen.

 

 

(3)

Die Architektenkammer kann Fürsorge- und Versorgungseinrichtungen einschließlich der Errichtung eines Versorgungswerkes für ihre Mitglieder und für Anwärterinnen und Anwärter schaffen. Das Gleiche gilt für die Ehegattinnen und Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner oder rechtlich Gleichgestellte und für die Kinder der Mitglieder.

 

 

(4)

Der Aufsicht der Kammer unterliegt nicht die amtliche Tätigkeit ihrer Mitglieder, soweit sie Angehörige des öffentlichen Dienstes sind.

Die Architektenkammer vertritt die Interessen des gesamten Berufsstandes (damit auch diejenigen des Einzelnen) unter anderem gegenüber Politikern und Verwaltung, z. B. in Fragen des Vertragswesens und der Honorarordnung. Sie wirbt für die Leistungen der Mitglieder, z. B. durch Ausstellungen und Publikationen. Sie fördert das Wettbewerbswesen durch Beratung und Werbung. Sie sichert die berufliche Qualifikation der Mitglieder durch die Eintragung in die Architekten- oder Stadtplanerliste (Nachweis von Ausbildung und praktischer Erfahrung des Antragstellers) und die Festlegung und Überwachung der Berufspflichten (Berufsordnung).

Aber im Ernst:

Was man als Architekt wirklich zur Kenntnis nimmt, ist die monatliche Zeitschrift „Deutsches Architektenblatt“ und die Aufforderungen sich an Wahlen zu beteiligen und natürlich der Architektenstempel. Ansonsten kümmert sich die Kammer darum, die Sorte Bauplaner zu demaskieren, die sich ohne Kammerlisteneintrag einfach als „Architekt“ betiteln und diese entsprechend anzumahnen.

Heute möchten wir Sie als Architekt bitten, an einer kurzen Abstimmung teilzunehmen und uns mitzuteilen, ob Sie mit Ihrer Kammer zufrieden sind:


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