Innenarchitekten sind genauso bauvorlageberechtigt
wie Hochbau-Architekten.
Sie entwickeln Raumstrukturen von Innen heraus,
d.h. die Vorgabe an funktionaler Gliederung von
Raumgrößen in Abhängigkeit der Funktion ergibt die
Vorgabe des Grundrisses und somit der Außenkontur
des Bauwerks.
Somit können alle technischen Anforderungen bereits
im Vorentwurf berücksichtigt werden und ein
Optimum an Funktionalität und Gestaltung erzielt
werden.
Auch im Bereich der Sanierung und Umnutzung von Gebäuden
werden alle Entwurfsansätze den Bestimmungen der LaGetSi,
Apothekenrichtline, Beherbergungsstättenverordnung…
konform behandelt.
Wir, als Innenarchitekten, werden oft erst nach der
Neubau/Umbau-Realisierung hinzugezogen.
Dadurch sind meist kostenintensive Anpassungen nötig
oder die Wunschvorstellung des Kunden kann nicht
vollständig erfüllt werden.
Das erleben wir bei Betriebsstätten, in der Gastronomie
aber auch beim privaten Bauherrn.
Daher ist es von Vorteil für den Bauherrn, alle relevanten
Funktionen im Vorfeld mit einem Innenarchitekten zu besprechen.
Gardinen, Teppiche, Tapeten… überlassen wir gern dem Raumausstatter !
von
Gestaltungsatelier KIRCHNER
Gerd Kirchner
Tel. (030) 2 82 72 74