Monatsarchiv: März 2015

Berufshaftpflichtversicherung nach Baubeginn

Gastbeitrag von Versicherungsexperte Herrn Heinrich

Gastbeitrag von Versicherungsexperte Ron Heinrich

Berufshaftpflichtjahres- oder Einzelobjektversicherung ?

Oftmals kümmern sich Architekten/Ingenieure erst nach Baubeginn um ihren Versicherungsschutz wie etwas eine Berufshaftpflichtversicherung. Wenn keine Jahresversicherung besteht oder die Versicherungssummen für das Projekt nicht ausreichen, wird es schwierig.

Soweit Leistungen nur projektweise versichert werden sollen und dies auch im Rahmen der Pflichtversicherung zulässig ist, ist die Einzelobjektversicherung das Mittel der Wahl. Bei bestehenden Jahresversicherungen kann es erforderlich werden, die Versicherungssumme projektbezogen aufzustocken. Die objektbezogene Aufstockung der Versicherungssummen setzt voraus, dass die Objektaufstockung ab Beginn der zu versichernden Leistungen (Grundlagenermittlung) abgeschlossen wird. Viele Architekten/Ingenieure warten jedoch mit dem Abschluss einer Objektdeckung (=Berufshaftpflichteinzelobjektversicherung oder Berufshaftpflicht-objektexzedentenversicherung) ab, bis sie die Akquisitionsphase abgeschlossen, die Planung erstellt oder sogar schon mit dem Bau begonnen wurde. Dabei berücksichtigen Sie in der Regel nicht, dass die meisten Versicherer aufgrund nachteiliger Erfahrungen Anträge nur mit Versicherungsbeginn einen Tag nach Antragseingang annehmen. Das heißt, dass alle zuvor erbrachten Planungsleistungen nicht mehr versicherbar sind. Wurde schon mit den Bauarbeiten begonnen, ist es nicht mehr möglich vollen Versicherungsschutz zu erhalten. Die meisten Versicherer lehnen solche Anträge ab, da der Schadenfall schon eingetreten sein könnte.

Während die AIA AG in aller Regel in der Planungsphase noch in begrenztem Umfang den Versicherungsbeginn zurückdatieren kann, wird es auch für uns nach Baubeginn schwierig Versicherungsschutz zu gewähren. Nur in Ausnahmefällen prüfen wir anhand des Bautenstands / Bautagebuchs und einer Fotodokumentation, ob noch Versicherungsschutz gewährt werden kann. Wenn ja, gilt dieser allerdings nicht mehr rückwirkend. D. h., dass die gesamten Planungsleistungen, die vorher erbracht wurden, nicht versichert sind, auch wenn ein Schaden aufgrund eines Planungsfehlers erst viel später eintritt. Wir empfehlen Ihnen daher uns frühzeitig in Ihre Projekte mit einzubinden damit wir Sie vor Versicherungslücken bewahren können.

Für Kunden mit einer durchlaufenden Jahresversicherung ist es ratsam zu prüfen, ob die im Vertrag vereinbarten Deckungssummen in Relation zum Objekt stehen. Gern berate ich Sie hierzu.

Seit Inkrafttreten der HOAI 2013 hat die Bedeutung der Dokumentation Ihrer Leistungen deutlich weiter zugenommen. Sie ist nicht nur Beweismittel in einem etwaigen Streitfall, sondern auch Grundlage für einen vollständigen Honoraranspruch. Dabei spielt das Bautagebuch bei der Projektrealisierung eine zentrale Rolle. Ein Bautagebuch bieten wir Ihnen zu Vorzugskonditionen (10% Nachlass) als App oder Software an !

Ich freue mich auf Ihre Fragen & Erfahrungen zu dieser Thematik und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
Ihr / Euer
Ron Heinrich

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