Viele Bauherren sind sich nicht bewusst, dass sie Handwerkerrechnungen steuerlich absetzen können. Wir vom ArchitektenScout erklären Ihnen heute, wie das funktioniert und was es sonst noch bei der Handwerkerrechnung zu beachten gilt.
Handwerker-Rechnungen steuerlich absetzen
Pro Jahr lassen sich bis zu 1200 Euro an Renovierungsarbeiten im Haus absetzen. Die Handwerkerrechnung gehört also unbedingt in die Steuererklärung!
Allerdings werden nur die Arbeitskosten erstattet und nicht das Arbeitsmaterial. Wichtig ist es also die beiden Posten in der Rechnung deutlich zu treffen, sonst macht man sich strafbar. Auch der Handwerker macht sich strafbar wenn er eine solche Gefälligkeitsrechnung ausstellt. Also auf jeden Fall vermeiden!
Weiterhin wichtig: die Rechnung darf nicht bar bezahlt werden, da das Finanzamt einen Überweisungsbeleg oder einen Kontoauszug sehen will.
Wurde die Rechnung übrigens bereits als Betriebsausgabe, Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht, dann gilt dieser zusätzliche Steuerbonus nicht mehr.
Diese Arbeiten können Sie geltend machen:
Laut des Zentralverbands des Deutschen Handwerks können unter anderem folgende Arbeiten steuerlich geltend gemacht werden:
- Gartenarbeiten
- Schornsteinfegen
- Reparatur von Haushaltsgeräten wie Waschmaschine, Herd etc.
- Modernisierung, Reparatur oder Austausch der Einbauküche
- Reparatur oder Austausch von Bodenbelag wie Teppichen oder Parkett
- Reparatur oder Austausch von Türen und Fenstern
- Streichen bzw. Lackieren von Türen, Fenstern etc
- Arbeiten an Innen- und Außenwänden
- Reparaturen am Dach
- Reparaturen an Heizungsanlagen
Und noch einige Dinge, die es zu beachten gilt:
- Die Arbeitskosten werden nur erstattet, wenn die Arbeiten vor Ort erledigt wurden und nicht in der Werkstatt des Handwerkers
- Die Arbeiten sind auch dann steuerlich geltend wenn sie im EU-Ausland getätigt werden, etwa am Ferienhaus.
- Hier einige Gerichtsurteile zum Thema
- Bei einem Neubau können die Arbeiten nicht steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings gibt es hierzu widersprüchliche Urteile. Am besten also individuell mit dem Steuerberater klären.
- Auch die Gehwegreinigung und Schneeräumung öffentlichen Geländes vor dem Grundstück sind begünstigt
- Sogar Klavierstimmer sind steuerbegünstigend.
- Die Steuervorteile gelten auch dann, wenn jemand anderes die Rechnungen zahlt.
- Wenn man öffentliche Fördermittel (z.B von der KfW) bezieht, kann man die Handwerkerleistungen nicht zusätzlich absetzen.
Außerdem: Weisen Sie den Handwerker unbedingt darauf hin, dass sie die Arbeiten absetzen lassen wollen! Ansonsten versäumt er es womöglich Lohn- und Materialkosten getrennt aufzuführen.
Noch wichtig zu wissen:
- Lassen Sie sich vom Handwerker einen verbindlichen Kostenvoranschlag machen. Diese darf maximal 20 Prozent von der eigentlichen Rechnung abweichen. Zudem müssen die Abweichungen begründet werden.
- Sollte statt des Profi-Handwerkers ein Praktikant vor der Tür stehen, dann dürfen Sie einen reduzierten Lohn zahlen.
Wichtiges für Handwerker und Verbraucher
Wer als Handwerker seine Rechnung zwecks Vorsteuerabzug vorlegen will, muss beachten, dass das Finanzamt hier sehr kleinlich ist. Selbst die kleinsten Details dürfen nicht ausgelassen werden. Dazu gehören:
- (Netto-)Entgelt nach Steuersätzen aufgeschlüsselt
- Umsatzsteuersatz des Netto-Entgelts oder Anmerkung auf Umsatzsteuerbefreiung
- Betrag der Umsatzsteuer
- einmalige, fortlaufende Rechnungsnummer
- Zeitpunkt der Lieferung
Zudem noch wichtig: Handwerker dürfen für ihre Anfahrt eine Pauschale verlangen oder nach Kilometern abrechnen. Dies müssen sie alledings vorher klären.
Der Handwerker darf seinen Stundenlohn selber festsetzen. Um sicherzugehen, dass er nicht zuviel verlangt erfragen Sie bei der Verbraucherzentrale am besten den Vergleichslohn.
Einige Betriebe rechnen im Sechs-Minuten-Takt ab, da sie die Arbeitszeit nicht auf halbe oder volle Stunden aufrunden dürfen.
Wenn ein Handwerker ein Ersatzteil einbauen will, darf er dies nur bei ausdrücklicher Zustimmung des Kunden tun.
Nach erledigter Arbeit verlangen einige Betriebe eine Unterschrift zur Abnahme. Wer hier unterschreibt kann falsche Angaben im Nachhinein nicht mehr anfechten. Deswegen genau hinschauen!
Die Handwerkerrechnung ist zu hoch?
Wie wir schon beschrieben haben, empfiehlt es sich, einen Kostenvoranschlag zu fordern, bevor der Betrieb mit der Arbeit beginnt. Es gibt allerdings noch einige andere Dinge zu beachten um zu verhindern, dass man zuviel bezahlt:
- Sie als Auftraggeber müssen die Arbeit erst nach ihrer Verrichtung bezahlen. Wenn Sie also Mängel feststellen, können Sie also um Nachbesserung bitten bevor Sie bezahlen. Zudem Sollten Sie eine Frist setzen. Erst nach Ablauf der Frist können Sie einen anderen Handwerker einstellen.
- Sie haben zudem die Möglichkeit bei Mängeln die Rechnung zu kürzen (Minderung)
- Achtung: Ihre Gewährleistungsrechte verjähren sich nach zwei Jahren!
- Achten Sie darauf, dass der Handwerker Fahrtkosten nicht zusätzlich als Kosten für geleistete Arbeit in Rechnung stellt.
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